Wann Feierabend?

Feierabend um Uhr

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verbleibend
Wie wird gerechnet?
Arbeitsbeginn
+ Soll-Arbeitszeit
+ Erfasste Pausen
+ Angenommene Pause
+ Noch nötige Ruhepause
= Feierabend

Grundlage ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG):

  • Bei mehr als 6 Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten (§ 4).
  • Pausen dürfen in Blöcke von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Kürzere Unterbrechungen verlängern den Arbeitstag, zählen aber nicht als Ruhepause.
  • Länger als 6 Stunden am Stück darf nicht ohne Pause gearbeitet werden (§ 4). Liegt die Pause früh, ist deshalb vor Feierabend eine weitere Pause von mindestens 15 Minuten nötig.
  • Die Arbeitszeit darf 8 Stunden je Werktag (Montag bis Samstag) nur überschreiten, wenn im Durchschnitt von 6 Monaten 8 Stunden nicht überschritten werden, und nie mehr als 10 Stunden betragen (§ 3).

Fehlt noch Pause, geht die Berechnung davon aus, dass du sie im Laufe des Tages nimmst. Ist „Pflichtpause automatisch annehmen“ aktiv, gilt sie zum spätesten erlaubten Zeitpunkt als genommen.