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verbleibendWie wird gerechnet?
| Arbeitsbeginn | |
|---|---|
| + Soll-Arbeitszeit | |
| + Erfasste Pausen | |
| + Angenommene Pause | |
| + Noch nötige Ruhepause | |
| = Feierabend |
Grundlage ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
- Bei mehr als 6 Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten (§ 4).
- Pausen dürfen in Blöcke von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Kürzere Unterbrechungen verlängern den Arbeitstag, zählen aber nicht als Ruhepause.
- Länger als 6 Stunden am Stück darf nicht ohne Pause gearbeitet werden (§ 4). Liegt die Pause früh, ist deshalb vor Feierabend eine weitere Pause von mindestens 15 Minuten nötig.
- Die Arbeitszeit darf 8 Stunden je Werktag (Montag bis Samstag) nur überschreiten, wenn im Durchschnitt von 6 Monaten 8 Stunden nicht überschritten werden, und nie mehr als 10 Stunden betragen (§ 3).
Grundlage ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):
- Bei mehr als 4,5 Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als 6 Stunden 60 Minuten (§ 11).
- Pausen zählen nur in Blöcken von mindestens 15 Minuten. Sie müssen frühestens 1 Stunde nach Arbeitsbeginn und spätestens 1 Stunde vor Feierabend liegen (§ 11).
- Länger als 4,5 Stunden am Stück darf nicht ohne Pause gearbeitet werden (§ 11).
- Höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Bis zu 8,5 Stunden sind erlaubt, wenn an anderen Tagen derselben Woche weniger gearbeitet wird (§ 8).
- Arbeit und Pausen zusammen dürfen höchstens 10 Stunden dauern, in Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung und auf Bau- und Montagestellen 11 Stunden (§ 12).
- Gearbeitet werden darf grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr. Ab 16 Jahren gibt es Ausnahmen, z. B. in Gastronomie, Schichtbetrieben und Bäckereien (§ 14).
Fehlt noch Pause, geht die Berechnung davon aus, dass du sie im Laufe des Tages nimmst. Ist „Pflichtpause automatisch annehmen“ aktiv, gilt sie zum spätesten erlaubten Zeitpunkt als genommen.